Pötzl Immobilien

Maklerunternehmen
Inh. Jörg Pötzl
Liebfrauenstr. 48
65479 Raunheim
Tel.: 06142- 3500-862 / 863 / 864
Fax.: 06142- 3500-865
Mail: JP@Poetzl-Immobilien.de
www.Poetzl-Immobilien.de

Gewerbeerlaubnis und Zulassung nach § 34c der GWO seit 1993: Landratsamt Groß-Gerau - Wilhelm-Seipp-Str. 4 - 64521 Groß-Gerau
Aufsichtsbehörde: Ordnungsamt Raunheim, Frankfurter Straße 13, 65479 Raunheim
Umsatzsteuernummer: 21 857 00204 - Finanzamt Groß-Gerau

Gesch?ftsbedingungen

? 1 Maklervertrag
Mit der Inanspruchnahme der Nachweis- oder Vermittlungst?tigkeit bzw. mit der Anforderung von Informationen, eines Expos?s, der Durchf?hrung von Objektbesichtigungen oder mit der Aufnahme von Verhandlungen mit dem Verk?ufer oder dem Vermieter oder deren Stellvertretern, eines von P?tzl Immobilien angebotenen Objektes, kommt der Maklervertrag mit dem Miet- oder Kaufinteressenten zu den nachfolgenden Allgemeinen Gesch?ftsbedingungen zustande.
? 2 Maklercourtage
Kommt es aufgrund unserer T?tigkeit zum Vertragsabschluss, so sind nachfolgende Maklerprovisionen unmittelbar nach Vertragsabschluss f?llig:

Bei Abschluss eines Kaufvertrages: 5,95 % (inkl. 19% MwSt.) der notariell beurkundeten Kaufpreissumme
Bei Abschluss eines Wohnraummietvertrages: 2,38 (inkl. 19% MwSt.) Monatsmieten der vertraglich vereinbarten Nettomiete
Bei Abschluss eines Gewerbemietvertrages: 3,57 (inkl. 19% MwSt.) Monatsmieten der vertraglich vereinbarten Nettomiete

Die Maklerprovision ist verdient, sobald durch unsere Vermittlung oder aufgrund unseres Nachweises der gewollte oder ein wirtschaftlich gleichwertiger Vertrag zustande gekommen ist.
Dies gilt auch f?r den Fall, dass es mit einem nachgewiesenen Interessenten oder Vertragspartner zu einem Vertragsabschluss kommt, obwohl die Vertragsverhandlungen zwischenzeitlich unterbrochen wurden und der Makler zu sp?teren Verhandlungen nicht mehr hinzugezogen wird oder eine andere Person die Verhandlungen weiterf?hrt. Die Maklerprovision ist auch dann f?llig, wenn die T?tigkeit des Maklers nur mit urs?chlich zur Unterzeichnung des Vertrages war. Die Maklercourtage ist unmittelbar im Anschluss an die Beurkundung bzw. Unterzeichnung des Mietvertrages f?llig.
? 3 Notarielle Beurkundung/ Abschluss eines Mietvertrages/ Pachtvertrages
Der Makler hat Anspruch auf Anwesenheit bei der Unterzeichnung des Kauf-, Miet- oder Pachtvertrages sowie auf ein Exemplar der jeweiligen Vertr?ge. Bei Kaufvertr?gen hat der Makler das Recht, seinen Courtage-Anspruch durch eine Maklerklausel im Vertrag mit beurkunden zu lassen.
? 4 Vorkenntnis
Ist dem Empf?nger eines Expos?s das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, hat er dies der Firma P?tzl Immobilien innerhalb von 5 Werktagen schriftlich unter Angabe der Quelle und eines geeigneten Nachweises zu dokumentieren. Ma?geblich zur Fristwahrung ist das Datum des Poststempels. Wird innerhalb dieser Frist kein Vorkenntnisnachweis erbracht, so gilt das Objekt als unbekannt.
? 5 Doppelt?tigkeit
P?tzl Immobilien beh?lt sich vor, auch f?r die andere Vertragspartei entgeltlich t?tig zu werden.
? 6 Schadenersatz
Alle Angebote in Form von Offerten bzw. Expos?s sind streng vertraulich und nur f?r den eigenen Gebrauch bestimmt. Der Interessent haftet gegen?ber P?tzl Immobilien in H?he der vereinbarten Courtage, sofern dieser vors?tzlich oder fahrl?ssig das f?r ihn bestimmte Angebot Dritten zur Kenntnis gibt und hierdurch ein Vertrag zustande kommt.
? 7 Haftung
Alle Angaben zum Objekt basieren auf erteilten Ausk?nften und Informationen Dritter. F?r die Richtigkeit oder Vollst?ndigkeit der Angaben kann deshalb keine Haftung ?bernommen werden. Die versandten Expos?s und sonstigen Unterlagen stellen lediglich eine unverbindliche Vorabinformation dar. Die Haftung von P?tzl Immobilien ist ausschlie?lich auf vors?tzliches oder grob fahrl?ssiges Verhalten beschr?nkt.
? 8 Datenschutz
Alle Personen- und Objektbezogenen Daten werden ausschlie?lich nur f?r die Bearbeitung des Auftrags verwendet. Der Auftraggeber willigt der Datenweitergabe an Dritte zu, sofern dies f?r die Erf?llung des Auftrags erforderlich ist. Eine andere Weitergabe der Daten erfolgt nicht.
? 9 ?nderungen und Erg?nzungen
?nderungen und Erg?nzungen mit der mit P?tzl Immobilien geschlossenen Vertr?ge bed?rfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. M?ndliche Nebenabreden haben keine Wirksamkeit.
? 10 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, ber?hrt dies die G?ltigkeit des Vertrages oder die Wirksamkeit der ?brigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine Klausel zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Inhalt der unwirksamen Bestimmung gerecht wird.

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